2025.01.09 | Hochwasserhilfe der Marktgemeinde Böheimkirchen
Die Auszahlungsmodalitäten für Mittel des Spendenkontos "Hochwasserhilfe Böheimkirchen" wurden wie folgend vereinbart: Bürgerinnen und Bürger können mittels Formular einen Antrag stellen. Infolge wird im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zwischen Betroffenen und Bürgermeister Ausmaß und Art der konkreten Notlage geklärt. Ein Gremium entscheidet dann durch internen Beschluss über die tatsächliche Auszahlungsshöhe.
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2025.01.08 | Familienschwimmen
Die Marktgemeinde Böheimkirchen lädt ein zum
FAMILIENSCHWIMMEN
im Hallenbad der NÖMS Böheimkirchen Montag, 03.02.2025 und Mittwoch, 05.02.2025
Die Anmeldung für das Kindergartenjahr 2025/26 ist am Gemeindeamt von 01. – 31. Jänner 2025 möglich.
Für die Aufnahme ist es erforderlich, dass das Kind und mindestens ein Erziehungsberechtigter den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Böheimkirchen haben.
Bei der Anmeldung muss ihr Kind mindestens 1,5 Jahre alt sein. Die in Evidenz gehaltenen Anmeldungen werden berücksichtigt. Eine erneute Anmeldung ist nicht notwendig.
Alle Informationen zur Anmeldung finden Sie unter diesem Link!
Wahltag: 26. Jänner 2025 Stichtag: 30. September 2024
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Stichtag in der Wählerevidenz eingetragen und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind sowie spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Das Gemeindegebiet ist in 7 Wahlsprengel eingeteilt. Wahlsprengel Nr. 1 und 2: Wahllokal: Kindergarten Aufeldstraße II, Aufeldstraße 8a, 3071 Böheimkirchen Wahlsprengel Nr. 3 und 4: Wahllokal: Volksschule Böheimkirchen, Am Berg 4, 3071 Böheimkirchen Wahlsprengel Nr. 5: Wahllokal: Flußbauhof Plosdorf, Plosdorf 20, 3071 Böheimkirchen Wahlsprengel Nr. 6: Wahllokal: Kindergarten Stockhofstraße, Stockhofstraße 21, 3071 Böheimkirchen Wahlsprengel Nr. 7: Wahllokal: ehemaliger Kindergarten Mauterheim, Mauterheim 15, 3140 Pottenbrunn
Die Wahlzeit ist für alle Wahllokale von 7 bis 14 Uhr festgelegt.
Nehmen Sie zur Wahl ihre Wahlinformation und einen Ausweis zur Feststellung Ihrer Identität mit (z.B. Personalausweis, Pass, Führerschein oder jeden amtlichen Lichtbildausweis).
WAHLKARTEN: Wahlkarten können schriftlich bis zum 22. Jänner 2025 und mündlich bis zum 24. Jänner 2025, 12 Uhr, beantragt werden.
• Eine Wahlkarte kann von jedem Wähler mittels Anforderungskarte, welche mit der Wahlinformation versendet wurde, oder persönlich unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beantragt werden. • Eine Beantragung der Wahlkarte ist auch online über www.meinewahlkarte.atmöglich. • Die Wahlkarte kann persönlich abgeholt werden oder wird als eingeschriebene Briefsendung verschickt.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
Wählen mit Wahlkarte: • Sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl • Am Wahltag in jedem Sprengel der Gemeinde
Nähere Auskünfte am Gemeindeamt Böheimkirchen: Tel. 02743/2318-15, <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.>Antrag zum Download